Neudeponie Gröbern
Allgemeines
| Lage |
Nähe Stadt Meißen (Landkreis Meißen) |
| Fläche |
11,8 ha gesamt, in zwei Bauabschnitt aufgeteilt;
derzeit Nutzung des ersten Bauabschnittes: 6,5 ha |
| Nutzung |
seit 1997 Ablagerung auf der Fläche des 1. Bauabschnittes;
1998 Übernahme der Deponie;
Ablagerung unbehandelter Restabfälle bis 31. Mai 2005;
danach nur noch Ablagerung behandelter Restabfälle und inerter Stoffe |
Sanierung und Abschluss der Neudeponie
| 08/ 2002 |
Beginn der aktiven Entgasung
Bau von drei Gasbrunnen |
| 10/ 2002 |
Inbetriebnahme 1. Blockheizkraftwerk (BHKW) |
| 08/ 2003 |
Bau von weiteren neun Gasbrunnen
Inbetriebnahme 2. BHKW |
| Ab 2003 |
temporäre Abdeckung 1. Bauabschnitt |
| 02/ 2007 |
Inbetriebnahme 3. BHKW |
Bevor die Restabfälle in Gröbern abgelagert werden konnten, wurde die Fläche abgedichtet. Dies nennt man auch Basisabdichtung, bestehend aus einer 50 cm starken Schicht mit lehmigen Boden und einer Kunststoffbahn. Damit soll verhindert werden, dass Sickerwasser aus dem Deponiekörper in den Boden eindringen und das Grundwasser verschmutzen kann.
Über Drainagerohre, die in den Deponiekörper mit eingebaut wurden, wird das Sickerwasser aufgefangen und zu einer speziellen Sickerwasseraufbereitungsanlage abgeleitet, wo es dann gereinigt wird. Die Reinigung des Sickerwassers erfolgt biologisch und naßchemisch mit Ozon.
Seit dem 1. Juni 2005 ist es gesetzlich verboten, unbehandelte Restabfälle auf Deponien abzulagern. Danach müssen alle Restabfälle entweder mechanisch-biologisch oder thermisch vorbehandelt werden.
Inerte Stoffe, also Stoffe, die nicht mehr miteinander reagieren, und mechanisch-biologisch vorbehandelte Restabfälle (gem. Anhang I der Ablagerungsverordnung) dürfen noch auf Deponien abgelagert werden (Anhang II der Ablagerungsverordnung). Bedingung: Diese Deponien müssen basisabgedichtet sein und diese Bedingung erfüllt die Deponie Gröbern.
Das Deponiegas kann aufgrund des hohen Methangehaltes von mindestens 45 Prozent verwertet werden. In drei Blockheizkraftwerken wird das Gas der Alt- und Neudeponie in Strom umgewandelt. Damit wird der Eigenbedarf an Elektroenergie in der Sickerwasseraufbereitungsanlage gedeckt. Der Rest wird in das öffentliche Energienetz eingespeist.
| Anschrift |
Deponie Gröbern
Radeburger Str. 65,
01689 Niederau / OT Gröbern |
| Telefon |
0 35 21 / 71 10 74 |
| Telefax |
0 35 21 / 71 10 75 |
| Öffnungszeiten |
Mo., Mi., Fr. 08:00-15:30 Uhr |
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Bitte beachten Sie eventuelle Änderungen zu den Anlagen unter „News“. Vielen Dank. |
Benutzerordnung (Kurzfassung)
- Die Benutzerordnung gilt für alle Personen (Befugte), die das Betriebsgelände der Deponie/ Umladestation betreten oder befahren.
- Die Deponie/Umladestation nimmt Abfälle aus dem satzungsgemäß bestimmten Entsorgungsgebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft "Oberes Elbtal" – ZAOE - auf.
- Die Benutzung der Deponie/Umladestation erfolgt gegen Gebühren entsprechend der aktuell gültigen Gebührensatzung des ZAOE.
- Im Betriebsgelände der Deponie und der Umladestation gelten:
die Betriebsordnung
die Weisungen des Deponiepersonals
die Straßenverkehrsordnung
die Wertstoffhofordnung
Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände ist nur so lange gestattet, wie es die Anlieferung der Abfälle erfordert. Rauchen, offenes Feuer, Essen und Trinken sind im Betriebsgelände nicht zulässig.
- Auf der Deponie/Umladestation werden nur zugelassene Abfallarten zur Entsorgung angenommen.
- Anlieferer haben mit einem Entsorgungsnachweis die Anlieferung anzumelden. Sie erhalten vom Betreiber als Teil des Entsorgungsnachweises eine Annahmeerklärung und einen Übernahmeschein.
- Alle Anlieferer befahren die Eingangskontrolle / Waage und werden dort zur Abfertigung eingewiesen.
- Wird bei Kontrollen festgestellt, dass die Ladung des Anlieferers nicht mit den Angaben auf der Anlieferungsanzeige übereinstimmt bzw. dass es sich um nicht zugelassene Abfälle handelt, erfolgt eine Zurückweisung. Das gilt auch für bereits entladene Fahrzeuge.
- Die angelieferten Abfälle gehen mit dem Entladen in das Eigentum des Betreibers über. Dies gilt nicht für nicht zur Entsorgung zugelassene Abfälle. Sammeln sowie die Entnahme von Abfallbestandteilen sind verboten.
- Die Benutzung der Deponie/Umladestation erfolgt auf eigene Gefahr. Der Benutzer haftet für von ihm verursachte Schäden.
- Verstöße gegen die Benutzer- und / oder die Betriebsordnung können zur Verweigerung der weiteren Nutzung führen.
Radebeul, 15. Mai 2009
gez. Raimund Otteni, Geschäftsführer
( Auszug aus der Benutzerordnung.
Die komplette Benutzerordnung und andere zitierte Vorschriften können beim ZAOE eingesehen werden.)