Umladestation Kleincotta
Allgemeines
Seit dem Ablagerungsverbot für unbehandelte Restabfälle zum 1. Juni 2005 lässt der ZAOE die Restabfälle aus dem Landkreis Sächsische Schweiz in den thermischen Abfallbehandlungsanlagen in Lauta oder Leuna verbrennen.
Um die Anzahl der Transporte zu minimieren und somit die Kosten zu senken, werden die Restabfälle auf Großraumcontainer-Fahrzeuge umgeladen. Dies geschieht in einer Umschlaghalle, die der Zweckverband im Eingangsbereich der Deponie Kleincotta errichtet hat. Die Anlage arbeitet nach dem Prinzip des gepressten Umschlages. Dabei kippen die Anlieferungsfahrzeuge die Restabfälle direkt in einen Trichter ab. Mit einer Stoffpresse wird das Material verdichtet in einen angedockten Transportcontainer gedrückt. Nach Abschluss der Befüllung wird der Container hermetisch abgeschlossen.

Auf der Umladestation werden von privaten Kleinanlieferern und Gewerbe folgende Abfälle angenommen: Die Darstellung wird derzeit überarbeitet.
| Anschrift |
Umladestation Kleincotta
01796 Pirna |
| Telefon |
(0 35 01) 76 23 92 |
| Telefax |
(0 35 01) 76 23 93 |
Öffnungszeiten
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Montag bis Freitag 08:00 - 16:30 Uhr
Sonnabend 08:00 - 12:00 Uhr |
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Bitte beachten Sie eventuelle Änderungen zu den Anlagen unter „News“. Vielen Dank. |
Benutzerordnung (Kurzfassung)
- Die Benutzerordnung gilt für alle Personen (Befugte), die das Betriebsgelände der Deponie/ Umladestation betreten oder befahren.
- Die Deponie/Umladestation nimmt Abfälle aus dem satzungsgemäß bestimmten Entsorgungsgebiet des Zweckverbandes Abfallwirtschaft "Oberes Elbtal" – ZAOE - auf.
- Die Benutzung der Deponie/Umladestation erfolgt gegen Gebühren entsprechend der aktuell gültigen Gebührensatzung des ZAOE.
- Im Betriebsgelände der Deponie und der Umladestation gelten:
die Betriebsordnung
die Weisungen des Deponiepersonals
die Straßenverkehrsordnung
die Wertstoffhofordnung
Der Aufenthalt auf dem Betriebsgelände ist nur so lange gestattet, wie es die Anlieferung der Abfälle erfordert. Rauchen, offenes Feuer, Essen und Trinken sind im Betriebsgelände nicht zulässig.
- Auf der Deponie/Umladestation werden nur zugelassene Abfallarten zur Entsorgung angenommen.
- Anlieferer haben mit einem Entsorgungsnachweis die Anlieferung anzumelden. Sie erhalten vom Betreiber als Teil des Entsorgungsnachweises eine Annahmeerklärung und einen Übernahmeschein.
- Alle Anlieferer befahren die Eingangskontrolle / Waage und werden dort zur Abfertigung eingewiesen.
- Wird bei Kontrollen festgestellt, dass die Ladung des Anlieferers nicht mit den Angaben auf der Anlieferungsanzeige übereinstimmt bzw. dass es sich um nicht zugelassene Abfälle handelt, erfolgt eine Zurückweisung. Das gilt auch für bereits entladene Fahrzeuge.
- Die angelieferten Abfälle gehen mit dem Entladen in das Eigentum des Betreibers über. Dies gilt nicht für nicht zur Entsorgung zugelassene Abfälle. Sammeln sowie die Entnahme von Abfallbestandteilen sind verboten.
- Die Benutzung der Deponie/Umladestation erfolgt auf eigene Gefahr. Der Benutzer haftet für von ihm verursachte Schäden.
- Verstöße gegen die Benutzer- und / oder die Betriebsordnung können zur Verweigerung der weiteren Nutzung führen.
Radebeul, 15. Mai 2009
gez. Raimund Otteni, Geschäftsführer
(Auszug aus der Benutzerordnung vom 31.12.1998)
Die komplette Benutzerordnung
und die anderen angesprochenen Vorschriften können beim Betreiber eingesehen
werden.
werden.