![]() ![]() Service & Beratung > Sperrmüll / Elektronikschrott
Abholung von Sperrmüll und Elektroaltgeräten auf Bestellung
Alles, was in einen Sack oder Karton passt, ist kein Sperrmüll und gehört in die Restmülltonne. Es können auch zugelassene Abfallsäcke verwendet werden. Vorab sollte aber geprüft werden, ob gut erhaltene Möbel und Elektroaltgeräte für einen sozialen Zweck den Sozialen Möbeldiensten gespendet werden können. Bei Kauf eines neuen Elektrogerätes besteht die freiwillige Rücknahme durch den Handel.
Die Abholung erfolgt nur bei vollständig ausgefüllter Bestellkarte mit Namen, Vornamen und Unterschrift des Bestellers sowie ausreichend frankierter Antwortkarte. Die Abholung des Sperrmülls bzw. der Altgeräte beim Nachbarn ist möglich, wenn auf der Anforderungskarte die Adresse des Nachbarn mit angegeben wird und der Nachbar auch die Anforderungskarte mit unterschrieben hat. Der genaue Abholtermin liegt bei zirka vier Wochen nach Eingang der Doppelkarte bei der jeweiligen Entsorgungsfirma. Diese wird mindestens eine Woche vorher den genauen Abfuhrtermin schriftlich mitteilen. Selbstanlieferung von SperrmüllDie privaten Haushalte können häuslichen Sperrmüll in haushaltüblicher Menge auf den Umladestationen des ZAOE in Groptitz, Gröbern, Freital-Saugrund und Kleincotta sowie auf dem Wertstoffhof in Neustadt/Sachsen entgeltfrei selbst anliefern. Dabei muss die ausgefüllte Bestellkarte mit abgegeben werden. Selbstanlieferung von Elektroaltgeräten(Elektroaltgeräte umgangssprachlich auch Elektronikschrott genannt)Elektroaltgeräte werden auch auf allen Wertstoffhöfen und Umladestationen des Verbandes kostenlos entgegen genommen, Gasentladungslampen bzw. Leuchtstoffröhren jedoch nur auf den Umladestationen. Die Anlieferung von mehr als 20 großen Elektroaltgeräten kann nur nach vorheriger Anmeldung auf den Umladestationen erfolgen. Das gehört zum Sperrmüll / Elektronikschrott
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| Das gehört zum Sperrmüll: | Nicht abgeholt werden: |
| Möbel, Polstermöbel, Einrichtungsgegenstände, Fußbodenbelag, Auslegware, Teppiche, Matratzen, Federbetten (verpackt), leere Kisten und Koffer, Körbe, sperrige Haushaltgegenstände aus Plaste (z. B. Wäschekorb). |
Teile aus oder mit Bestandteilen aus Metall oder Glas, Spiegelglas, Kfz-Reifen, Bauschutt, Baumischabfälle (z.B. Dachrinnen, Fallrohre, Dachbeläge, Trockenbauplatten, Wellasbest, Dachpappe und Dachpappenformteile), problemstoffhaltige Abfälle, Hausmüll, Gartenabfälle, Sanitärkeramik, flüssige Stoffe, Abfälle aus gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben. |
| (! Wichtig !) Die Sperrmüllteile dürfen maximal 70 kg schwer sein. Sperrige Abfälle sind in transportfähige Stücke zu zerlegen. | (! Wichtig !) Nicht mitgenommene Gegenstände sind vom Grundstückseigentümer oder Abfallverursacher aus der Öffentlichkeit zu entfernen und anderweitig ordnungsgemäß zu entsorgen. |
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